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LITSSW - Language Interpreter Training as Stepping Stone to Work
Projektnummer: UK/12/LLP-LdV/TOI-56
Von September 2012-September 2014 arbeitete die iberika Sprachschule gemeinsam mit Partnern aus Bulgarien, Griechenland und Italien an dem Transfer, der Entwicklung und Verbreitung des Trainingsprogramms LITSSW (Language Interpreter Trainings as Stepping Stone to Work).
In dem Projekt LITSSW wurde ein etabliertes und erfolgreiches Trainingsprogramm, das von unserem britischen Partner Dacorum CVS entwickelt wurde, nach Bulgarien, Griechenland, Italien und Deutschland transferiert. In unserem innovativen Trainingsprogramm werden Migranten mit guten landessprachlichen Sprachkenntnissen zu Dolmetschern ausgebildet, um wiederum Migranten - die der Landesprache noch nicht mächtig sind - bei den sprachlichen Anforderungen des täglichen Lebens zu begleiten und zu unterstützen. Als Sprachmittler schlagen sie so eine Brücke zwischen den Belangen der Migranten in Kommunikation mit z.B. öffentlichen Institutionen und Behörden.
Der in Großbritannien entwickelte 36-stündigeTrainingskurs wurde von allen Projektpartnern evaluiert, weiterentwickelt und an deren jeweilige Landesbedingungen angepasst und übersetzt. Um den Dolmetschkurs optimal an die Bedürfnisse der Teilnehmer und die herrschenden Bedingungen anzupassen, wurde er in allen Ländern zweimal durchgeführt. Der Dolmetschkurs vermittelte Wissen aus den Bereichen Dolmetsch- und Notizentechniken, Psychologie, Recht und Verwaltungsstrukturen des öffentlichen Dienstes.
Der Andrang von Interessenten für den zweiten Dolmetschkurs sowie der Wunsch des Jobcenters Spandau nach einer Weiterführung des Projektes zeigten, dass ein großer Bedarf nach Behördendolmetschern vorhanden ist. Aus diesem Grund streben alle Projektpartner nach einer Weiterführung des Projektes.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.
Hier finden Sie einige Beispiele für die Strukturen des Pilotkurses.
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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.